Bauwerksprüfung
Die Bauwerksprüfung erfolgt in Deutschland auf der Grundlage der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung“. Danach sind die Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützwände, Tunnel und Lärmschutzwände alle 6 Jahre einer Hauptprüfung zu unterziehen. 3 Jahre danach ist eine Einfache Prüfung durchzuführen. Nach besonderen Anlässen, wie z.B. nach Hochwasser, können Sonderprüfungen erforderlich werden. Neben den sowieso erforderlichen Streckenkontrollen erfolgt jährlich eine 2-malige dokumentierte Beobachtung und in den Jahren ohne Prüfung eine Besichtigung.
- Alle 6 Jahre Hauptprüfung
- Nach 3 Jahren einfache Prüfung
- Sonderprüfungen
Sachkunde und Erfahrung
Für die Bauwerksprüfung ist ein sachkundiger Ingenieur vorgeschrieben. Die regelmäßige Überwachung und Prüfung stellt sicher, dass eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt, bewertet und beseitigt werden können, bevor größere Schäden auftreten oder die Verkehrssicherheit entscheidend beeinträchtigt wird.
KMI besitzt mit Martin Kreuzer die entsprechende Sachkunde und Erfahrung, insbesondere bei Kommunalbrücken. Er ist Inhaber des BAST Zertifikates „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (nach ZTV-ING) sowie „Sachkundiger Planer für Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen“ (DPÜ, ABB SKP), was Ihn dazu in die Lage versetzt auch sog. OSA (Objektbezogene Schadensanalyse) am Objekt durchzuführen.
M. Kreuzer
Infovideo Bauwerksprüfung
Dieser Film erläutert die Notwendigkeit und Durchführung von Bauwerksprüfungen und gibt Ihnen einen Einblick in die tägliche Arbeit von Bauwerksprüfern.