Koordinierung nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Erster Verantwortlicher ist immer der Bauherr. Der ist jedoch regelmäßig fachlich nicht in der Lage dies zu leisten, und will es auch gar nicht. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Bestellung eines geeigneten Koordinators auferlegt, sofern mehrere Arbeitgeber auf Baustellen tätig sind.
Ingenieursachverstand, Erfahrung, sowie die Kenntnis von vielen Unfallverhütungsregeln sind nur ein Ausschnitt aus der Tätigkeit des Koordinators. SiGe-Plan, Baustellenordnung Vorankündigung, Baustellenbegehungen, Unterlage für spätere Arbeiten… - mit KMI finden Sie den kompetenten und verlässlichen Partner für Ihre Projekte.
Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Erster Verantwortlicher ist immer der Bauherr. Der ist jedoch regelmäßig fachlich nicht in der Lage dies zu leisten, und will es auch gar nicht. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Bestellung eines geeigneten Koordinators auferlegt, sofern mehrere Arbeitgeber auf Baustellen tätig sind.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz